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Neue Fachkreis Protokolle Bereich AuS / SuB
 


Das Auslaufen der gesetzlich geförderten Altersteilzeit zum Ende des Jahres 2009 und die steigende Lebensarbeitszeit infolge der beschlossenen Heraufsetzung des Rentenzugangsalters veranlassen Unternehmen und Arbeitnehmer, Modelle der Arbeitszeitflexibilisierung zu vereinbaren, die in der Lage sind, individuelle Vorruhestandlösungen zu ermöglichen.

Zeitwertkonten sind eine Weiterentwicklung der bewährten Arbeitszeitkonten. Arbeitszeitkonten sind in Gestalt sog. Kurzzeitkonten schon seit Jahrzehnten im Rahmen flexibler Arbeitszeiten in Gebrauch:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können darauf Plus- oder Minusstunden ansammeln und die Differenz zur Soll-Arbeitszeit innerhalb eines Jahres wieder ausgleichen.


Demgegenüber sind Zeitwertkonten als Lebensarbeitszeitkonten stets langfristig ausgerichtet: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können hierbei über viele Jahre hin ein Guthaben ansparen, das sie später für Sabbatjahre oder einen vorgezogenen Ruhestand verwenden.

Zeitwertkonten stellen damit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein praktikables personalpolitisches Instrument dar, um die Lebensarbeitszeit zu flexibilisieren. Hierdurch gewinnen die Arbeitnehmer ein deutliches Mehr an persönlicher Zeitautonomie. Den Unternehmen wird es zudem ermöglicht, mit den Zeitwertkonten die  innerbetriebliche Demografie, d.h. die Altersstruktur der aktiven Belegschaft, langfristig zu steuern.

Zeitwertkonten stellen keine Form der betrieblichen Altersversorgung dar. Die Auszahlung der Guthaben kann den Leistungen betrieblicher Versorgungswerke aber zeitlich unmittelbar vorgelagert sein, wenn sie im Rahmen eines betriebseigenen Vorruhestandsprogramms genutzt werden.



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