Urteil des Finanzgerichts (FG) Thüringen zur Zeitwertkontengarantie
Die Finanzverwaltung in Thüringen lehnte mangels formulierter Zeitwertkontengarantie i.S.d. BMF-Schreibens vom 17.06.2009 Ziffer A. 1. / § 7e SGB IV in der Zeitwertkontenzusage die Annahme einer Wertguthabenvereinbarung i.S.d. § 7b SGB IV - und damit i.E. die lohnsteuerstundende Wirkung von Dotierungen zu Gunsten Wertguthaben - ab. Nach Ansicht des FG Thüringen vom 25.11.2021, Az. 4 K 122/18, konnte die Finanzverwaltung jedoch nicht nachvollziehbar darlegen, weshalb eine Zeitwertkontengarantie (entsprechend des o.g. BMF-Schreibens) einen Einfluss auf die Frage des steuerlichen Zuflusses einer Zuführung in ein Zeitwertkonto haben soll. Im Ergebnis führe die Dotierung des Wertguthabens auf der Grundlage einer Wertguthabenvereinbarung ohne Zeitwertkontengarantie nach Ansicht des Gerichts NICHT zu einem steuerlichen Zufluss gem. § 11 EStG.
Das Urteil ist aufgrund Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig.