BMF-Schreiben zur Besteuerung des Arbeitslohns nach DBA

Mit Schreiben vom 12.12.2023 hat das BMF sich u.a. zur „Entgeltumwandlung zugunsten eines Arbeitszeitkontos“ bei grenzüberschreitenden Sachverhalten geäußert. Im Ergebnis bleibt es bis auf wenige sprachliche Anpassungen und der Aufnahme des BMF-Schreibens vom 08.08.2019 zu Organen einer Körperschaft (z.B. Geschäftsführer) bei den bekannten Vorgaben aus dem vorgehenden BMF-Schreiben vom 03.05.2018. Auf die besondere Bedeutung der steuerlichen Nachweispflichten bleibt hinzuweisen; Rz. 315. Der Fachkreis Steuern und Bilanzen hat im Newsletter 2015-I zu den „Zeitwertkonten bei Auslandseinsätzen“ informiert.

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