Rentenreform: Das Aus der Altersteilzeit im Blockmodell
Die Alterssicherungskommission schlägt unter Ziffer 13 ihrer jüngsten Empfehlungen neben der Anhebung des für die Altersteilzeit relevanten Mindestalters auch vor, die Altersteilzeit im Blockmodell gänzlich abzuschaffen. Wir unterstellen insoweit, dass der Gesetzgeber hierzu nur die staatliche Förderung dieser beliebten Form der Altersteilzeit streichen wird. Ein weitergehender Eingriff in die Privatautonomie ist nach Ansicht der Kommission denkbar aber u.E. nur schwerlich vorstellbar und auch nicht sinnvoll. Bereits heute spielen innovative Wertguthabenvereinbarungen AUCH eine Rolle, um Beschäftigte bis zur Regelaltersgrenze im Unternehmen zu halten und nicht an eine etwaige vorgezogene Altersrente ab 65 zu verlieren. Die Altersteilzeit im Blockmodell war bislang das einzige Wertguthabenmodell, dass der Gesetzgeber gefördert hat, indem die Aufstockungsbeträge zum Gehalt und zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und beitragsfrei gestellt wurden.
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung halten wir es für nachvollziehbar, wenn Anreize zur Verkürzung der Lebensarbeitszeit (aber bitte unter Berücksichtigung einer angemessenen Übergangsfrist, soweit tarifvertragliche Regelungen noch einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit im Blockmodell begründen) gestrichen werden. Auf der anderen Seite ist es durchaus schmerzhaft, dass dieses in der Praxis so erfolgreiche Förderregime aus eigenverantwortlicher Arbeitnehmervorsorge, Arbeitgeberzuschuss und staatlicher Förderung aus dem Wertkontenumfeld verschwinden soll.
Fortschrittlich wäre es dagegen, wenn das erprobte Förderregime der Altersteilzeit zukünftig in gleicher oder ähnlicher Art und Weise auf andere gesellschaftspolitisch relevante Freistellungszwecke übertragen würde und so dem Wertkontenumfeld erhalten bliebe. Denkbar wären zum Beispiel steuer- und beitragsfreie Arbeitgeberzuschüsse für längere Freistellungsphasen bzw. Phasen einer Arbeitszeitverringerung aus Wertguthaben für „Carearbeit“ oder auch zur Ausübung eines Ehrenamtes beispielsweise beim Zivilschutz.