Betriebsrentenstärkungsgesetz 2 Update
Aus dem Referentenentwurf zum BRSG 2 ist nunmehr ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung geworden. Die Änderungen für die Zeitwertkonten sind übersichtlich, aber doch von Belang. Im Ergebnis soll folgendes gelten:
- Die gleichzeitige Nutzung von Wertguthaben und FlexiRente scheint tatsächlich mit Inkrafttreten des BRSG 2 gesetzlich bestätigt zu werden, zumindest bis zur Regelaltersgrenze.
- Die Nutzung von Wertguthaben bleibt auch im Regierungsentwurf auf die Zeit bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze beschränkt. Im Ergebnis wird damit die bereits bestehende lohnsteuerrechtliche Praxis der Finanzverwaltung durch den Gesetzgeber auch beitragsrechtlicher Standard.
- Die Neuregelung zur Flexirente gilt nunmehr (ausweislich der Gesetzesbegründung) nicht für die Altersteilzeit.
Wir bleiben am Ball, um insbesondere die Nutzung von Zeitwertkonten auch jenseits der Regelaltersgrenze zu ermöglichen.