Grundzüge der Kapitalertragsteuer bei Zeitwertkonten (1/2)
Ein Arbeitgeber kann die Kapitalanlage von Wertguthaben i. S. d. § 7b SGB IV aus Zeitwertkonten beispielsweise in Fonds- oder in Versicherungsprodukten vornehmen. Die Wertguthaben einschließlich der darin enthaltenen Beiträge zur Sozialversicherung sind nach § 7e SGB IV gesetzlich gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers abzusichern. Die Insolvenzsicherung kann dabei beispielsweise über ein Treuhandverhältnis oder ein schuldrechtliches Verpfändungsmodell erfolgen.
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Praxis der Betriebsprüfung von Wertguthaben
Die durch das Flexi II-Gesetz erfolgte Erweiterung der Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV durch die Träger der Rentenversicherung auf Wertguthaben aus Zeitwertkonten hat bei Arbeitgebern teilweise für Verunsicherung gesorgt. Der folgende Artikel soll insbesondere Unternehmen mit Zeitwertkonten Sicherheit über Umfang und Inhalt anstehender Prüfungen der Träger der Rentenversicherung geben.
Zeitwertkonten in der Praxis - Stichprobe Betriebsvereinbarungen (1/2)
Der Fachkreis Personalwirtschaft der AGZWK ist der Frage nachgegangen, wie die betriebliche Praxis die Nutzung von Zeitwertkonten in Betriebsvereinbarungen umsetzt. Zu diesem Zweck wurden Betriebsvereinbarungen von Unternehmen ausgewertet, die bei der Einführung von Zeitwertkonten von in der AGZWK vertretenen Beratungsfirmen unterstützt wurden
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Familienpflegezeitgesetz-Entwurf
Am 23.03.2011 wurde durch Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Kabinett der Entwurf eines Gesetzes zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf vorgelegt und von diesem beschlossen. Mit dem Gesetzesentwurf sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem zum Zweck der Pflege und Betreuung eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen reduzieren können.
Die Übertragung von Wertguthaben auf einen Folgearbeitgeber
Gem. § 7f Absatz 1 SGB IV kann der Arbeitnehmer die Übertragung seines bisher gebildeten Wertguthabens auf einen Anschlussarbeitgeber oder auch die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) verlangen. Die nachfolgenden Ausführungen beschäftigen sich mit der Übertragung von Wertguthaben auf einen Folgearbeitgeber.
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Auswahloptionen auf die Strategie zur Anlage von Wertguthaben
Bei den ersten Zeitwertkonten auf der Basis des FlexiG I haben einige Unternehmen die Gestaltungsfreiheit bei der Kapitalanlage dazu genutzt, ihren Mitarbeitern eine Auswahl an Anlagemöglichkeiten anzubieten, auf die der Teilnehmer seine Beiträge aufteilen konnte. Diese Modelle wurden auch von den Finanzämtern akzeptiert, sofern durch die Anlagerichtlinie der langfristige Ansparcharakter deutlich und eine Analogie zu privatem Vermögensmanagement ausgeschlossen werden konnte.
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Personalwirtschaftliche Gestaltungsparameter (2)
Anschließend an den vorhergehenden Newsletter-Beitrag, der sich mit den Einbringungsmöglichkeiten in ein Zeitwertkonto beschäftigte, setzen wir uns in dieser Ausgabe mit den Verwendungszwecken und Möglichkeiten der Bezuschussung des Zeitwertkontos durch den Arbeitgeber auseinander.
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Kapitalanlage zur Absicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeit
Trotz des Wegfalls staatlich geförderter Aufstockungsbeträge für Altersteilzeitvereinbarungen seit dem 01.01.2010 ist die Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeit - sowohl im Rahmen bereits bestehender Vereinbarungen wie auch als Folge zeitlich später liegender Vertragsabschlüsse - weiterhin ein Thema, das Personal- und Finanzabteilungen vieler Unternehmen beschäftigt.
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Rückstellungsbildung für ZWK in der Steuerbilanz
Bislang wurden Verpflichtungen und Kapitalanlagen aus Wertguthabenvereinbarungen grundsätzlich getrennt voneinander nach den allgemeinen steuerrechtlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften in der Steuerbilanz abgebildet.
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Arbeitgeberzuschüsse zum Wertguthaben
Anlässlich der letzten Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten haben sich im Laufe des Nachmittags mehrere Vorträge mit konkreten Zeitwertkontenmodellen bei einzelnen Arbeitgebern beschäftigt. Gemeinsamkeit in den vorgestellten Modellen war eine Anreizkomponente in Form eines Arbeitgeberzuschusses