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Der Fachverband für die Lebensarbeitszeit

Deep Dive

Fachwissen zu Zeitwertkonten

Sonderzahlungen in der Freistellungsphase

Durch die Regelungen des sog. Flexi-Gesetzes im Vierten Band des Sozialgesetzbuches wurde sichergestellt, dass der Arbeitnehmer auch in der Freistellungsphase sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleibt.

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Wie funktionieren eigentlich Garantien?

Der Gesetzgeber hat mit dem Flexi II erstmalig eine Werterhaltungsgarantie für alle im Rahmen einer Wertguthabenvereinbarung eingezahlten Beiträge fixiert. Dabei ist zwischen der sozialversicherungs- und der steuerrechtlichen Werterhaltungsgarantie zu differenzieren.

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Zeitwertkonten in der Steuerbilanz

Mit Zeitwertkonten wird es Arbeitnehmern ermöglicht, Entgeltansprüche nicht sofort auszahlen zu lassen. Die Entgeltansprüche werden in ein Zeitwertkonto eingestellt und für eine spätere Freistellung von der Arbeit verwendet. Die Möglichkeit, hieraus eine Freistellungsphase unmittelbar vor dem Ruhestand zu finanzieren, führt zu einer zunehmenden Akzeptanz und Verbreitung von Zeitwertkonten.

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Neue Dokumentations- und Informationspflichten

Die im Rahmen des Flexi II erlassenen Gesetzesänderungen haben unmittelbare Auswirkungen auf die Administration von Zeitwertkontenmodellen. Diese sollen anhand eines praxisnahen Beispiels verdeutlicht werden.

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Details der Freistellungsphase

Soweit sich ein Unternehmen für die Einführung von Zeitwertkonten entscheidet, empfiehlt es sich, die Details einer späteren Freistellung vorab in den rechtlichen Rahmenvereinbarungen, z.B. in einer Betriebsvereinbarung, zu regeln. Der Vorteil: spätere Unstimmigkeiten und Missverständnisse lassen sich weitgehend verhindern, da beide Seiten die Details der Freistellung verhandelt und vereinbart haben.

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Zeitwertkonten nach Flexi II

In letzter Zeit waren in der Presse vielfach Sätze wie „Zeitwertkonten nach Flexi II tot?“ zu lesen. Diese Frage ist ganz klar mit „nein“ zu beant­wor­ten. Zeit­wertkonten haben auch nach Flexi II nicht an Bedeu­tung verloren und bleiben wei­terhin at­traktiv.

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Lohnsteuerliche Behandlung von Zeitwertkonten

Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stand, wie bereits im 3. Quartal, das BMF-Schreiben zur lohnsteuerlichen Behand­lung von Zeitwertkonten, dessen Ent­wurfs­fas­sung vom 19.09.2008 den Verbänden zur Kommentie­rung vorgelegt wurde. Das BMF-Schreiben wird dem Vernehmen nach erst im Januar 2009 veröffentlicht wer­den. Es zeichnen sich aber bereits jetzt erste Ten­denzen ab, die in Ergänzung zur Entwurfsfassung be­schrieben werden sollen.

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