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Der Fachverband für die Lebensarbeitszeit

Deep Dive

Fachwissen zu Zeitwertkonten

Flexirente, Regelaltersgrenze und die zeitgleiche Nutzung von Zeitwertkonten

Ein finanzierter Übergang in die Rente ist für viele Beschäftigte ein drängendes Thema. Wie man mit Arbeit, Rente und Wert­guthaben „Brücken in die Rente baut“ und welche Hürden es zu nehmen gilt, zeigt der soeben erschienene Fachbeitrag in "Der Betrieb" auf.

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FK Personalwirtschaft: Spagat zwischen Attraktivität und Aufwand

Das Sabbatical ist kein Exot mehr – weder im Unternehmensalltag noch in der Rechtsprechung. Es ist ein Werkzeug, Arbeitgeber attraktiver zu machen. Immer mehr Mitarbeiter fordern es ein.

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FK Arbeits- und Sozialversicherungsrecht: Flexirente + zeitgleiche Nutzung ZWK

Der Wegfall von Hinzuverdienstgrenzen macht Zeitwertkonten beim flexiblen Übergang in den Ruhestand attraktiver. Gemeinsam mit der Flexirente können sie jetzt ihr Potenzial entfallten. Wie zeigen, wie.

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FK Anlage von Wertguthaben: Anlass zum Aufatmen?

Zinspapiere waren 2022 keine Glücksbringer. Der Gesetzgeber erlaubt den Versicherungsträgern daher nun eine breitere Palette an Anlageklassen für eine breitere Diversifizierung. Was ist neu?

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FK Administration und Digitalisierung: Dotierungsgrenzen aktiv steuern

In vielen Unternehmen existiert eine Vielzahl von unterschiedlichen Arbeitszeitkonten mit verschiedenen Einbringungsmöglichkeiten und Verwendungszwecken. Dies führt in der Praxis teils zu Situationen fehlender Transparenz für Arbeitgeber und Mitarbeiter.

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FK Steuern und Bilanzen: FAQ Bilanzierung von Zeitwertkonten

Keine leichte Gute-Nacht-Lektüre, dafür deutlich gehaltvoller und gewinnbringender: unsere aktuelle Fragen-und-Antworten-Liste zur ZWK-Bilanzierung.

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Neuer Regelbeitragssatz in der Pflegeversicherung und Neuordnung des Beitragssatzes für Arbeitnehmer

Ab dem 01.07.2023 beträgt der Regelbeitragssatz in der Pflegeversicherung 3,4 % statt bislang 3,05 %. Hiervon trägt der Arbeitgeber (außer in Sachsen)* die Hälfte, d.h. zukünftig 1,7 % (statt bislang 1,525 %).

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Wie sich eine geänderte Geringfügigkeitsgrenze bei Wertkonten auswirkt

In der Praxis taucht immer wieder die Frage auf, wie sich die Änderung der Geringfügigkeitsgrenze im Rahmen eines Wertkontenmodells auswirkt. Gemäß § 7b Ziffer 5 SGB IV muss das aus dem Wertguthaben fällige Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen, es sei denn die Beschäftigung wurde vor der Freistellung bereits geringfügig ausgeübt.

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