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Der Fachverband für die Lebensarbeitszeit

Deep Dive

Fachwissen zu Zeitwertkonten

Der Koalitionsvertrag der Ampelregierung - eine Analyse aus der Sicht der Zeitwertkonten

Die neue Ampelkoalition hat am 24.11.2021 unter der Überschrift „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ ihren Koalitionsvertrag veröffentlicht.

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Urteil des Finanzgerichts Hessen

Das Finanzgericht Hessen hat zu Gunsten eines Gesellschafter-Geschäftsführers Zeitwertkonten zugelassen.

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ZWK-Analyse Koalitionsvertrag

Nachstehend haben wir für alle Mitstreiterinnen und Mitstreiter unter dem besonderen Blickwinkel der Wertguthaben den Koalitionsvertrag der Ampelkoalition unter die Lupe genommen und eine erste Würdigung erstellt. Auf dieser Basis wollen wir alsbald in die Gespräche mit Politikvertretern eintreten.

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Vorstand im Amt bestätigt

Im Wahljahr 2021 hat auch die Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten einen neuen Vorstand gewählt. Im Rahmen der Mitgliederversammlung am 9.11.2021 wurde ein neuer Vorstand des Verbandes gewählt.

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FK Steuern und Bilanzen: Geschäftsführer und Wertkonten

Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen eine Wertguthabenvereinbarung gem. § 7b SGB IV, in die der Arbeitnehmer Arbeitslohn für eine spätere Freistellung einstellt. Für den Arbeitgeber führt dies dazu, dass er einerseits bilanziell für das noch nicht ausgezahlte Arbeitsentgelt inkl. dem AG-Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag eine Rückstellung zu bilden hat, anderseits dieses Arbeitsentgelt insolvenzsicher und vor dem Zugriff Dritter geschützt anlegen muss. Unabhängig davon, wie die Insolvenzsicherung erfolgt, bleibt die „Kapitalanlage“ des Wertguthabens ein Vermögensgegenstand des Arbeitgebers, der bei ihm zu bilanzieren ist.

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FK Personalwirtschaft: Zeitwertkonten im Wandel der Zeit

Demografischer Wandel, Digitalisierung, Work-Life-Balance und lebenslanges Lernen sind schon länger Themen, die die HR-Abteilungen in Deutschland bewegen.

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FK Anlage von Wertguthaben: Reduzierte Garantien - auch bei Zeitwertkonten kein Tabu mehr

Ein wesentliches Element von Zeitwertkonten ist üblicherweise der „Beitragserhalt zum Zeitpunkt der planmäßigen Inanspruchnahme“. In frühreren Publikationen des Fachkreises wurden die Veränderungen und sich daraus ergebenden Konsequenzen bereits detailliert diskutiert. Im Folgenden möchten wir ein „Was wäre wenn“-Szenario darstellen. Was wäre, wenn die Beitragsgarantie nicht zu 100% festgeschrieben wäre, sondern lediglich zu 80% für den Zeitpunkt der planmäßigen Inanspruchnahme. Welche Auswirkungen hätten die regulatorisch bedingten  20% Differenz im Garantieniveau auf das Rendite-Risiko-Profil der möglichen Anlagemodelle?

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FK Arbeits- und Sozialversicherungsrecht: Flexible Freistellung aus Wertguthaben mit Bezug einer Altersrente

Langzeitkonten werden ein immer beliebteres Instrument, um unterschiedliche Phasen des Erwerbslebens zu gestalten. Ein praktischer Schwerpunkt liegt hierbei insbesondere auf dem Ende des Erwerbslebens bzw. dem Übertritt in den Ruhestand. Gerade hier hat sich aber eine Frage ergeben, die bislang noch nicht zufriedenstellend geklärt werden konnte.

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